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Jüdischer Denkmalfriedhof

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Wilkommen bei den 
Schum-Stätten

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Das Nominierungsdossier samt Managementplan umfasst mehr als 1000  Seiten! Dahinter stehen viele Akteure, die das Dossier gemeinsam  erarbeitet und ihren Teil beigetragen haben, gebündelt und koordiniert  durch zunächst das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und  Kultur Rheinland Pfalz, seit Frühling 2021 dem Ministerium des Inneren,  begleitet v.a. von der Generaldirektion Kulturelles Erbe  Rheinland-Pfalz, den Universitäten Heidelberg und Trier, den Städten und ihren Fachämtern sowie Akteuren in der Denkmalpflege und des SchUM-Städte e.V.

Der Antrag wurde in Paris auf Vollständigkeit geprüft. Ein Experte des  Internationalen Rates für Denkmalpflege (ICOMOS) begutachtete im  September 2020 den Antrag und nahm die Stätte in Augenschein. Es folgte  die Empfehlung auf Einschreibung. Am 27. Juli 2021 fiel die  Entscheidung!
Wer anerkannt und in der Liste des UNESCO-Welterbes eingetragen wird, verpflichtet sich langfristig, niedergelegt u.a. im Managementplan, die Welterbestätte zu schützen und sie zugleich zugänglich zu machen,  Bildungsaktivitäten durchzuführen etc. Welterbestätten unterliegen dem  Monitoring der ICOMOS. Die Verantwortlichen wissen um die  Langfristigkeit der Aktivitäten, die mit einer Anerkennung verbunden  wären und möchten sich dieser Aufgabe gerne stellen.

Vermittlung und Bewahrung, der konstruktive Austausch zu Fragen der  Koexistenz verschiedener Kulturen und Religionen und die  Auseinandersetzung mit jüdischen Traditionen und jüdischer Gelehrsamkeit in ihrer Bedeutung auch für die Gegenwart werden einige der Eckpfeiler  sein, mit denen wir das Welterbe SchUM beleuchten.

Überschrift 3

Vermittlung und Bewahrung, der konstruktive Austausch zu Fragen der  Koexistenz verschiedener Kulturen und Religionen und die  Auseinandersetzung mit jüdischen Traditionen und jüdischer Gelehrsamkeit in ihrer Bedeutung auch für die Gegenwart werden einige der Eckpfeiler  sein, mit denen wir das Welterbe SchUM beleuchten.

Überschrift 4

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  1. eine 
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Das Nominierungsdossier samt Managementplan umfasst mehr als 1000  Seiten! Dahinter stehen viele Akteure, die das Dossier gemeinsam  erarbeitet und ihren Teil beigetragen haben, gebündelt und koordiniert  durch zunächst das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und  Kultur Rheinland Pfalz, seit Frühling 2021 dem Ministerium des Inneren,  begleitet v.a. von der Generaldirektion Kulturelles Erbe  Rheinland-Pfalz, den Universitäten Heidelberg und Trier, den Städten und ihren Fachämtern sowie Akteuren in der Denkmalpflege und des SchUM-Städte e.V.

Der Antrag wurde in Paris auf Vollständigkeit geprüft. Ein Experte des  Internationalen Rates für Denkmalpflege (ICOMOS) begutachtete im  September 2020 den Antrag und nahm die Stätte in Augenschein. Es folgte  die Empfehlung auf Einschreibung. Am 27. Juli 2021 fiel die  Entscheidung!
Wer anerkannt und in der Liste des UNESCO-Welterbes eingetragen wird, verpflichtet sich langfristig, niedergelegt u.a. im Managementplan, die Welterbestätte zu schützen und sie zugleich zugänglich zu machen,  Bildungsaktivitäten durchzuführen etc. Welterbestätten unterliegen dem  Monitoring der ICOMOS. Die Verantwortlichen wissen um die  Langfristigkeit der Aktivitäten, die mit einer Anerkennung verbunden  wären und möchten sich dieser Aufgabe gerne stellen.

Vermittlung und Bewahrung, der konstruktive Austausch zu Fragen der  Koexistenz verschiedener Kulturen und Religionen und die  Auseinandersetzung mit jüdischen Traditionen und jüdischer Gelehrsamkeit in ihrer Bedeutung auch für die Gegenwart werden einige der Eckpfeiler  sein, mit denen wir das Welterbe SchUM beleuchten.

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Das Nominierungsdossier samt Managementplan umfasst mehr als 1000  Seiten! Dahinter stehen viele Akteure, die das Dossier gemeinsam  erarbeitet und ihren Teil beigetragen haben, gebündelt und koordiniert  durch zunächst das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und  Kultur Rheinland Pfalz, seit Frühling 2021 dem Ministerium des Inneren,  begleitet v.a. von der Generaldirektion Kulturelles Erbe  Rheinland-Pfalz, den Universitäten Heidelberg und Trier, den Städten und ihren Fachämtern sowie Akteuren in der Denkmalpflege und des SchUM-Städte e.V.

Der Antrag wurde in Paris auf Vollständigkeit geprüft. Ein Experte des  Internationalen Rates für Denkmalpflege (ICOMOS) begutachtete im  September 2020 den Antrag und nahm die Stätte in Augenschein. Es folgte  die Empfehlung auf Einschreibung. Am 27. Juli 2021 fiel die  Entscheidung!
Wer anerkannt und in der Liste des UNESCO-Welterbes eingetragen wird, verpflichtet sich langfristig, niedergelegt u.a. im Managementplan, die Welterbestätte zu schützen und sie zugleich zugänglich zu machen,  Bildungsaktivitäten durchzuführen etc. Welterbestätten unterliegen dem  Monitoring der ICOMOS. Die Verantwortlichen wissen um die  Langfristigkeit der Aktivitäten, die mit einer Anerkennung verbunden  wären und möchten sich dieser Aufgabe gerne stellen.

Vermittlung und Bewahrung, der konstruktive Austausch zu Fragen der  Koexistenz verschiedener Kulturen und Religionen und die  Auseinandersetzung mit jüdischen Traditionen und jüdischer Gelehrsamkeit in ihrer Bedeutung auch für die Gegenwart werden einige der Eckpfeiler  sein, mit denen wir das Welterbe SchUM beleuchten.

EddySonnenschein

SchuM-Kulturtage 2025

SchuM-Kulturtage 2025

SchUM-Artists-in-Residence 2024 neigt sich langsam dem Ende zu: 6 Wochen lebten drei internationale Künstler*innen in den SchUM-Städten Speyer, Worms und Mainz und arbeiteten an  Projekten, die sich mit der Geschichte und dem kulturellen Erbe des  mitteleuropäischen Judentums befassen. Ende September werden sie ihre  Arbeitsergebnisse der Öffentlichkeit präsentieren:

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Formular

Trägerschaft: Das Land  Rheinland-Pfalz, die Städte Speyer, Worms und Mainz, die Jüdische  Kultusgemeinde Mainz-Rheinhessen K.d.ö.R., die Jüdische Kultusgemeinde  der Rheinpfalz und der Landesverband der Jüdischen Gemeinden von  Rheinland-Pfalz. (Kooperationsvereinbarung)

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