Wilkommen bei den Schum-Stätten
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Das Nominierungsdossier samt Managementplan umfasst mehr als 1000 Seiten! Dahinter stehen viele Akteure, die das Dossier gemeinsam erarbeitet und ihren Teil beigetragen haben, gebündelt und koordiniert durch zunächst das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland Pfalz, seit Frühling 2021 dem Ministerium des Inneren, begleitet v.a. von der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, den Universitäten Heidelberg und Trier, den Städten und ihren Fachämtern sowie Akteuren in der Denkmalpflege und des SchUM-Städte e.V.
Der Antrag wurde in Paris auf Vollständigkeit geprüft. Ein Experte des Internationalen Rates für Denkmalpflege (ICOMOS) begutachtete im September 2020 den Antrag und nahm die Stätte in Augenschein. Es folgte die Empfehlung auf Einschreibung. Am 27. Juli 2021 fiel die Entscheidung!
Wer anerkannt und in der Liste des UNESCO-Welterbes eingetragen wird, verpflichtet sich langfristig, niedergelegt u.a. im Managementplan, die Welterbestätte zu schützen und sie zugleich zugänglich zu machen, Bildungsaktivitäten durchzuführen etc. Welterbestätten unterliegen dem Monitoring der ICOMOS. Die Verantwortlichen wissen um die Langfristigkeit der Aktivitäten, die mit einer Anerkennung verbunden wären und möchten sich dieser Aufgabe gerne stellen.
Vermittlung und Bewahrung, der konstruktive Austausch zu Fragen der Koexistenz verschiedener Kulturen und Religionen und die Auseinandersetzung mit jüdischen Traditionen und jüdischer Gelehrsamkeit in ihrer Bedeutung auch für die Gegenwart werden einige der Eckpfeiler sein, mit denen wir das Welterbe SchUM beleuchten.
Überschrift 3
Vermittlung und Bewahrung, der konstruktive Austausch zu Fragen der Koexistenz verschiedener Kulturen und Religionen und die Auseinandersetzung mit jüdischen Traditionen und jüdischer Gelehrsamkeit in ihrer Bedeutung auch für die Gegenwart werden einige der Eckpfeiler sein, mit denen wir das Welterbe SchUM beleuchten.
Überschrift 4
- Eine
- kleine
- Aufzählung
- eine
- nummerierte Aufzählung
- hdfhfghdfgh
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Das Nominierungsdossier samt Managementplan umfasst mehr als 1000 Seiten! Dahinter stehen viele Akteure, die das Dossier gemeinsam erarbeitet und ihren Teil beigetragen haben, gebündelt und koordiniert durch zunächst das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland Pfalz, seit Frühling 2021 dem Ministerium des Inneren, begleitet v.a. von der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, den Universitäten Heidelberg und Trier, den Städten und ihren Fachämtern sowie Akteuren in der Denkmalpflege und des SchUM-Städte e.V.
Der Antrag wurde in Paris auf Vollständigkeit geprüft. Ein Experte des Internationalen Rates für Denkmalpflege (ICOMOS) begutachtete im September 2020 den Antrag und nahm die Stätte in Augenschein. Es folgte die Empfehlung auf Einschreibung. Am 27. Juli 2021 fiel die Entscheidung!
Wer anerkannt und in der Liste des UNESCO-Welterbes eingetragen wird, verpflichtet sich langfristig, niedergelegt u.a. im Managementplan, die Welterbestätte zu schützen und sie zugleich zugänglich zu machen, Bildungsaktivitäten durchzuführen etc. Welterbestätten unterliegen dem Monitoring der ICOMOS. Die Verantwortlichen wissen um die Langfristigkeit der Aktivitäten, die mit einer Anerkennung verbunden wären und möchten sich dieser Aufgabe gerne stellen.
Vermittlung und Bewahrung, der konstruktive Austausch zu Fragen der Koexistenz verschiedener Kulturen und Religionen und die Auseinandersetzung mit jüdischen Traditionen und jüdischer Gelehrsamkeit in ihrer Bedeutung auch für die Gegenwart werden einige der Eckpfeiler sein, mit denen wir das Welterbe SchUM beleuchten.
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Das Nominierungsdossier samt Managementplan umfasst mehr als 1000 Seiten! Dahinter stehen viele Akteure, die das Dossier gemeinsam erarbeitet und ihren Teil beigetragen haben, gebündelt und koordiniert durch zunächst das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland Pfalz, seit Frühling 2021 dem Ministerium des Inneren, begleitet v.a. von der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, den Universitäten Heidelberg und Trier, den Städten und ihren Fachämtern sowie Akteuren in der Denkmalpflege und des SchUM-Städte e.V.
Der Antrag wurde in Paris auf Vollständigkeit geprüft. Ein Experte des Internationalen Rates für Denkmalpflege (ICOMOS) begutachtete im September 2020 den Antrag und nahm die Stätte in Augenschein. Es folgte die Empfehlung auf Einschreibung. Am 27. Juli 2021 fiel die Entscheidung!
Wer anerkannt und in der Liste des UNESCO-Welterbes eingetragen wird, verpflichtet sich langfristig, niedergelegt u.a. im Managementplan, die Welterbestätte zu schützen und sie zugleich zugänglich zu machen, Bildungsaktivitäten durchzuführen etc. Welterbestätten unterliegen dem Monitoring der ICOMOS. Die Verantwortlichen wissen um die Langfristigkeit der Aktivitäten, die mit einer Anerkennung verbunden wären und möchten sich dieser Aufgabe gerne stellen.
Vermittlung und Bewahrung, der konstruktive Austausch zu Fragen der Koexistenz verschiedener Kulturen und Religionen und die Auseinandersetzung mit jüdischen Traditionen und jüdischer Gelehrsamkeit in ihrer Bedeutung auch für die Gegenwart werden einige der Eckpfeiler sein, mit denen wir das Welterbe SchUM beleuchten.
EddySonnenschein
SchuM-Kulturtage 2025
SchuM-Kulturtage 2025
SchUM-Artists-in-Residence 2024 neigt sich langsam dem Ende zu: 6 Wochen lebten drei internationale Künstler*innen in den SchUM-Städten Speyer, Worms und Mainz und arbeiteten an Projekten, die sich mit der Geschichte und dem kulturellen Erbe des mitteleuropäischen Judentums befassen. Ende September werden sie ihre Arbeitsergebnisse der Öffentlichkeit präsentieren:
Formular
Trägerschaft: Das Land Rheinland-Pfalz, die Städte Speyer, Worms und Mainz, die Jüdische Kultusgemeinde Mainz-Rheinhessen K.d.ö.R., die Jüdische Kultusgemeinde der Rheinpfalz und der Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Rheinland-Pfalz. (Kooperationsvereinbarung)